Gesetzliche Betreuung/Berufsbetreuung

 

Ein gesetzlicher Betreuer ist eine Person, die vom jeweiligen Betreuungsgericht, dies sind die örtlich zuständigen Amtsgerichte, bestimmt wurde, um Menschen, die nicht mehr in der Lage sind eigenständige Entscheidungen zu treffen, sei es auf Dauer oder auf Zeit, zu unterstützen.

Dabei hat der Betreuer die Aufgabe, die von ihm betreuten Menschen in den vom Gericht festgelegten Bereichen zu vertreten. Diese können sein

  • Aufenthaltbestimmung
  • Vermögensverwaltung
  • Gesundheitsfürsorge

Welche Aufgabenkreise das Gericht dem Betreuer überträgt hängt davon ab, welche Unterstützung für die Betroffene oder den Betroffenen im Einzelfall erforderlich ist. Wichtig ist dabei, dass der rechtliche Betreuer dazu verpflichtet ist, die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen im Rahmen der zugewiesenen Aufgabenkreise so weit wie möglich zu berücksichtigen.

Deshalb lautet für unser Betreuungsteam die Maxime:

Bei uns werden Sie als betroffener Mensch nicht anonym verwaltet, sondern ganz persönlich unterstützt.